Safety
At Procraft, ensuring the safety and reliability of our cycling products is our top priority. We are committed to the highest quality, which is why we offer a minimum 5-year warranty on all Procraft products — as a sign of our confidence and to protect our customers. Our products undergo rigorous testing in accordance with the EFBE TRI-TEST® method, a leading testing procedure that far exceeds the standard ISO requirements. This comprehensive quality testing guarantees a first-class product experience and a long service life for our components. Our extended 5-year manufacturer's warranty provides additional protection beyond the statutory warranty. Should a problem nevertheless arise, we will ensure a quick solution. For selected products, such as luggage racks, we even offer an extended 10-year warranty for added peace of mind.



Warranty
Thanks to our rigorous testing and inspection procedures, we have absolute confidence in the quality and durability of our products. That's why we offer an extended five-year manufacturer's warranty on almost all Procraft products — significantly longer than the statutory warranty period. This gives you the peace of mind of knowing that you can rely on our products and receive immediate support if something doesn't work as it should. In fact, for some products, we go even further: our luggage racks, for example, come with an exceptional 10-year warranty. It's our promise to you that Procraft products are of the highest quality and can be relied on day after day.



Warranty terms
Während der ersten 2 Jahre gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese Regelung betrifft nur Staaten, die die EU-Vorlage ratifiziert haben. Verschleißteile unterliegen einer natürlichen Abnutzung, abhängig vom Gebrauch und äußeren Bedingungen. Darüber hinaus gewähren wir auf PROCRAFT Bauteile, ausgenommen Verschleißteile, eine Hersteller-Garantie (ab Verkaufsdatum an den Erstkäufer) von 5 Jahren auf Material und Fertigung.
Sollten Mängel auftreten, wenden Sie sich an unseren PROCRAFT Service per Kontaktformular. Im Garantiefall behält es sich die MERIDA & CENTURION Germany GmbH vor, das jeweilig aktuelle Nachfolgemodell in der verfügbaren Farbstellung zu liefern, bei Nichtverfügbarkeit das jeweilig höherwertige Modell. Montage- bzw. Umbaukosten sowie etwaiges Zubehör werden im Garantiefall nicht erstattet. Die Hersteller-Garantie gilt nur für den Erstkäufer unter Vorlage des Kunden-Kaufbelegs mit Kaufdatum und Modellbezeichnung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Garantiegebers (Herstellers) für sein Produkt. Diese ist nicht mit gesetzlichen Gewährleistungen zu verwechseln. Da es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung handelt, haben Hersteller Gestaltungsfreiheit. Daher können die Garantieleistungen von Hersteller zu Hersteller variieren.
Die gesetzliche Definition eines Sachmangels bestimmt, wann und unter welchen Umständen eine Kaufsache mangelhaft ist und ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden kann. Das deutsche Gewährleistungsrecht regelt die Arten von Ansprüchen, die du als Käufer gegenüber einem Händler geltend machen kannst. Grundsätzlich besteht immer ein Anspruch auf Nacherfüllung, was bedeutet, dass dem Händler Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben werden muss. Um diesen Zweck erfüllen zu können, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer/Hersteller die Kaufsache zur Nacherfüllung (z.B. Reparatur) zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich hast du als Käufer 24 Monate Gewährleistungsanspruch ab Übergabe der Kaufsache. Während der ersten 12 Monate liegt die Beweislast für Sachmängel beim Hersteller/Inverkehrbringer. Das heißt, er muss nachweisen, dass das Produkt am Tag des Verkaufs in einwandfreiem Zustand war. Nach diesen 12 Monaten musst du als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Außerdem muss nachvollziehbar begründet werden, warum die Reklamation so lange gedauert hat.
Eine besondere Bedeutung kommt der Gewährleistung bei Verschleißteilen zu. Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie! Bei normalem Verschleiß übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistungspflicht. Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch den Gebrauch beschädigt wurden. Verschleißteile haben eine unterschiedliche Lebensdauer, die von der Intensität der Beanspruchung, der Wartung und der allgemeinen Pflege abhängt. Verschleißteile sind Akkus, Buchsen, Dichtungen und Lager, Steuersatz, Griffe, Lenkerbänder, Sattel, versenkbare Sattelstützen u.v.m.